Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Agentur Hajek – DAH (im Folgenden „Agentur“)
Stand: 10/2025
Quelle (Basis): Fachgruppe Werbung – WKO Wien, angepasst
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Agentur erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden (Unternehmer iSd UGB), auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
1.3 Entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil; ein weiterer Widerspruch ist nicht erforderlich.
1.4 Änderungen der AGB werden mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht (Hinweis auf Bedeutung des Schweigens erfolgt).
1.5 Sollten Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
1.6 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social-Media-Kanäle
Die Agentur arbeitet auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformanbieter. Entfernen/Blockieren von Inhalten durch Anbieter ist möglich und nicht von der Agentur beeinflussbar. Haftung der Agentur hierfür ist ausgeschlossen (vgl. auch Pkt. 13).
3. Konzept- und Ideenschutz (Pitch)
3.1 Durch Einladung zur Konzepterstellung entsteht ein Pitching-Vertrag auf Basis dieser AGB.
3.2 Der Kunde anerkennt die kostenintensiven Vorleistungen der Agentur.
3.3 Sprachliche/grafische Teile mit Werkhöhe sind urheberrechtlich geschützt; Nutzung/Bearbeitung ohne Zustimmung unzulässig.
3.4 Werbeideen ohne Werkhöhe (Slogans, Layoutideen etc.) sind vertraglich geschützt.
3.5 Jede wirtschaftliche Verwertung außerhalb eines Hauptvertrags ist untersagt.
3.6 Behauptete Vorkenntnis ist binnen 14 Tagen nach Präsentation mit Beweismitteln anzuzeigen.
3.7 Ansonsten gilt die Idee als neu; Nutzung zieht Vergütungspflicht nach sich.
3.8 Freikauf durch angemessene Entschädigung zzgl. USt möglich.
4. Leistungsumfang, Abwicklung, Mitwirkung
4.1 Umfang ergibt sich aus Vertrag/Auftragsbestätigung/Briefing. Nachträgliche Änderungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. Gestaltungsfreiheit innerhalb des Rahmens.
4.2 Leistungen sind binnen 3 Werktagen zu prüfen/freizugeben; ausbleibende Freigabe gilt als Genehmigung.
4.3 Der Kunde liefert alle für die Leistung erforderlichen Informationen/Unterlagen vollständig und rechtzeitig und informiert über relevante Umstände; Mehraufwände daraus sind zu ersetzen.
4.4 Rechteclearing für vom Kunden gelieferte Inhalte obliegt dem Kunden; er hält die Agentur bei Inanspruchnahmen durch Dritte schad- und klaglos.
5. Fremdleistungen / Dritte
5.1 Die Agentur darf Leistungen selbst erbringen, Dritte beiziehen und/oder substituieren.
5.2 Beauftragung im eigenen Namen oder im Namen des Kunden; sorgfältige Auswahl.
5.3 Auftragnehmer sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
5.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten.
6. Termine
6.1 Liefer-/Leistungsfristen sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt – unverbindlich.
6.2 Bei höherer Gewalt/unvorhersehbaren Ereignissen ruhen Pflichten für die Dauer des Hindernisses. Dauert es > 2 Monate, können beide Seiten zurücktreten.
6.3 Verzug: Rücktritt erst nach schriftlicher Nachfrist (mind. 14 Tage). Schadenersatz nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur kann aus wichtigem Grund sofort auflösen, z. B. Unmöglichkeit durch Kundensphäre, anhaltende Pflichtverletzung trotz Nachfrist, Bonitätsbedenken ohne Sicherheitsleistung/Vorauszahlung.
7.2 Der Kunde kann aus wichtigem Grund ohne Nachfrist auflösen, wenn die Agentur trotz Nachfrist (mind. 14 Tage) wesentlich verstößt.
8. Honorar
8.1 Mangels besonderer Vereinbarung entsteht der Honoraranspruch je Leistung mit Erbringung; Vorschüsse/Akonti möglich.
8.2 Honorare exkl. USt. Ohne Vereinbarung: marktübliches Honorar inkl. Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang.
8.3 Nicht abgegoltene Leistungen/Barauslagen werden gesondert berechnet.
8.4 Kostenvoranschläge unverbindlich; >15 % Überschreitung wird angezeigt – genehmigt, wenn kein Widerspruch binnen 3 Werktagen samt Alternativen. ≤15 % gilt vorab als genehmigt.
8.5 Abbruch/Nichtausführung: vereinbartes Entgelt gebührt; § 1168 ABGB (Anrechnungsbestimmung) ausgeschlossen; keine Nutzungsrechte, Unterlagen sind zurückzustellen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Agentur-Abo: Abrechnung ausschließlich über Stripe als wiederkehrende Vorauszahlung pro Monat. Zugang/Leistung bestehen nur bei erfolgreicher Abbuchung. PO-Nummern/Unternehmensdaten können im Stripe-Checkout eingetragen werden und scheinen auf der Rechnung auf.
9.2 Bei Zahlungsverzug: gesetzliche Verzugszinsen (Unternehmergeschäft) + notwendige Mahn-/Inkassokosten.
9.3 Bei Verzug können alle erbrachten Leistungen aus anderen Verträgen sofort fällig gestellt werden.
9.4 Zurückbehaltungsrecht der Agentur bis Zahlungseingang; Entgeltpflicht bleibt.
9.5 Ratenzahlung: Terminverlust bei Verzug.
9.6 Aufrechnung des Kunden nur mit anerkannten/gerichtlich festgestellten Forderungen.
10. Eigentums-/Urheberrecht, Nutzungsrechte
10.1 Sämtliche Leistungen (inkl. Präsentationen/Entwürfe/Offenes) bleiben im Eigentum der Agentur. Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde das einfache Nutzungsrecht am finalen Ergebnis für den vereinbarten Zweck/Umfang. Mangels Vereinbarung beschränkt auf Österreich. Vor vollständiger Bezahlung: widerrufliches Leihverhältnis.
10.2 Änderungen/Bearbeitungen nur mit Zustimmung der Agentur (und – sofern urheberrechtlich geschützt – des Urhebers).
10.3 Jede Nutzung über den vereinbarten Zweck/Umfang hinaus bedarf Zustimmung und gesonderter Vergütung.
10.4 Nutzung konzeptioneller/gestalterischer Vorlagen nach Vertragsende bedarf ebenfalls Zustimmung.
10.5 Folgevergütung gem. 10.4: 1. Jahr 100 %, 2. Jahr 50 %, 3. Jahr 25 %, ab 4. Jahr 0 %.
10.6 Widerrechtliche Nutzung: doppeltes angemessenes Honorar als Vertragsstrafe.
10.7 Offene Arbeitsdateien (z. B. Figma, InDesign, Illustrator) sind kein Leistungsbestandteil und werden nicht herausgegeben. Der Kunde erhält sämtliche finalen Druck-/Webdaten (z. B. PDF, PNG, JPG, SVG, MP4). Drittlizenzen (Fonts/Stock/KI-Assets) bleiben unberührt.
11. Kennzeichnung/Referenz
11.1 Die Agentur darf auf Werbemitteln auf sich und ggf. den Urheber hinweisen.
11.2 Vorbehaltlich schriftlichen Widerrufs darf die Agentur Referenzhinweise (Name/Logo) auf eigenen Kanälen verwenden.
12. Gewährleistung
12.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen ab Lieferung/Leistung (verdeckte Mängel binnen 8 Tagen ab Entdeckung) schriftlich zu rügen; sonst gilt die Leistung als genehmigt.
12.2 Bei berechtigter/fristgerechter Rüge: Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Unmöglichkeit/unverhältnismäßiger Aufwand → Wandlung/Minderung.
12.3 Rechtliche Prüfung (Wettbewerb/Marke/Urheber/Verwaltung) obliegt dem Kunden; die Agentur führt nur Grobprüfung durch. Bei leichter Fahrlässigkeit/erfüllter Warnpflicht keine Haftung.
12.4 Gewährleistungsfrist: 6 Monate. Regress § 933b Abs 1 ABGB: 1 Jahr. Zurückbehaltung wegen Mängeln ausgeschlossen. § 924 ABGB (Vermutungsregel) ausgeschlossen.
13. Haftung/Produkthaftung
13.1 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sach-/Vermögensschäden (direkt/indirekt, entgangener Gewinn, Mangelfolgen, Verzug, Unmöglichkeit etc.) ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz sind vom Geschädigten zu beweisen.
13.2 Keine Haftung für Ansprüche gegen den Kunden aus von der Agentur erbrachten Leistungen bei erfüllter Warnpflicht/nicht erkennbarer Rechtswidrigkeit; der Kunde hält die Agentur schad- und klaglos.
13.3 Schadenersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis, jedenfalls binnen 3 Jahren ab Verletzung; der Höhe nach begrenzt auf den Netto-Auftragswert.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten (Firma, Firmenbuchnr., Vertretung, Ansprechpartner, Adressen, E-Mail, Telefon, UID etc.) werden zur Vertragserfüllung/Kundenbetreuung und zu Referenzzwecken verarbeitet. Widerruf jederzeit schriftlich möglich.
15. Recht
Anwendbar ist österreichisches materielles Recht, ohne Kollisionsnormen/UN-Kaufrecht.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Versand auf Gefahr des Kunden ab Übergabe an Beförderer.
16.2 Gerichtsstand: sachlich zuständiges Gericht am Sitz der Agentur; Agentur kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
16.3 Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
17. Agentur-Abo
17.1 Leistungsbild. Das Agentur-Abo umfasst Branding, Grafikdesign, Webdesign-Layouts und Videoschnitt im Rahmen eines fortlaufenden Services. Unbegrenzte Anfragen, Bearbeitung der Reihe nach mit einem aktiven Slot; durchschnittliche Lieferzeit 48 Stunden je aktivem Auftrag. Große Vorhaben (mehrseitige Websites, komplexe Animationen, lange Videos) werden in Meilensteine geteilt; Bearbeitungszeit kann mehrere Arbeitstage benötigen.
17.2 Kommunikation/Workflow. Abwicklung über ein gemeinsames Asana-Board; Aufgaben, Prioritäten, Feedback und Freigaben werden dort geführt.
17.3 Copy/Content. Auf Wunsch KI-gestützte Copy-Vorschläge inkl. Redigatur; finale inhaltliche/fachliche Verantwortung liegt beim Kunden.
17.4 Umsetzung/Development. Die technische Umsetzung (z. B. Webflow/Framer) ist nicht Teil des Abos und kann gesondert vereinbart werden.
17.5 Pausieren. Pausen sind zum nächsten Abrechnungsmonat möglich. Während einer bezahlten, laufenden Periode besteht Leistungspflicht bis Periodenende; keine Rückerstattung anteiliger Beträge.
17.6 Kündigung. Kündigung jederzeit möglich; Wirksamkeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.
17.7 Leistungsvorbehalt. Bei Zahlungsverzug, fehlenden Mitwirkungen oder Rechts-/Policy-Risiken kann die Agentur Leistungen aussetzen; Fristen verlängern sich entsprechend.
18. Abrechnung über Stripe / Wiederkehrende Zahlung
18.1 Zahlungsart. Das Agentur-Abo wird ausschließlich über Stripe als monatliche Vorauszahlung abgerechnet (Subscription). Ohne erfolgreiche Abbuchung besteht kein Leistungsanspruch; das Projekt-Board wird bis Zahlung pausiert.
18.2 Rechnungen/PO. Rechnungen werden automatisch nach jeder Zahlung per E-Mail bereitgestellt. PO-Nummern/Unternehmensdaten können im Stripe-Checkout eingetragen werden (Anzeige auf der Rechnung); eine gesonderte Zahlungsziel-Fakturierung findet nicht statt.
18.3 Fehlgeschlagene Zahlung. Bei Fehlschlag unternimmt Stripe automatische Wiederholungsversuche; bis zum Zahlungseingang ist der Zugang gesperrt.
18.4 Keine Rückerstattung. Bereits gezahlte Monatsentgelte werden nicht rückerstattet, auch nicht bei vorzeitiger Kündigung, Teilnutzung oder Pausen innerhalb der laufenden Periode.
19. Rechte, offene Daten und Lizenzen (klarstellend)
19.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung volle, exklusive Nutzungsrechte an den finalen Ergebnissen im vereinbarten Umfang.
19.2 Offene Arbeitsdateien werden nicht herausgegeben (vgl. 10.7).
19.3 Von der Agentur beschaffte Drittlizenzen (z. B. Schriften, Stock, KI-Assets) können nutzungsgebunden sein; der Kunde ist verpflichtet, etwaige eigene Lizenzen zu erwerben, sofern erforderlich.
Fußnote (für Website/Leistungen, konsistent zu den AGB)
Bei mehrseitigen Websites oder langen Video-Edits erfolgt kann die Bearbeitungszeit mehrere Arbeitstage betragen. Ist der Aufwand abschätzbar dann werden Timing und Deliverables vorab transparent kommuniziert.